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25.02.2025
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Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 

Ausnahmezulassung für "Biobor JF" zur antimikrobiellen Behandlung von Kraftstoffsystemen in Luftfahrzeugen durch den berufsmäßigen Verwender

Die Bundesstelle für Chemikalien hat als zuständige Behörde eine weitere Allgemeinverfügung zur Ausnahmezulassung für das Biozidprodukt "Biobor JF" zur antimikrobiellen Behandlung von Kraftstoffsystemen in Luftfahrzeugen durch den berufsmäßigen Verwender gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 erlassen. Datum 25. Februar 2025 Das Biozidprodukt "Biobor JF" wird benötigt, um die mikrobielle Kontamination von Kraftstoffsystemen in Luftfahrzeugen zu vermeiden beziehungsweise zu...
Die Bundesstelle für Chemikalien hat als zuständige Behörde eine weitere Allgemeinverfügung zur Ausnahmezulassung für das Biozidprodukt "Biobor JF" zur antimikrobiellen Behandlung von Kraftstoffsystemen in Luftfahrzeugen durch den berufsmäßigen Verwender gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 erlassen. Datum 25. Februar 2025 Das Biozidprodukt "Biobor JF" wird benötigt, um die mikrobielle Kontamination von Kraftstoffsystemen in Luftfahrzeugen zu vermeiden beziehungsweise zu beseitigen und so einen sicheren Flugbetrieb zu gewährleisten. Für diese Anwendung steht derzeit kein alternatives Mittel zur Verfügung.

Angaben ohne Gewähr. Stand: 25.02.2025