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23.07.2015
Beschlussempfehlung Ausschuss für Justiz und Verbraucherschutz
16/5313 

...tes Landesgesetz zur Änderung des Landesrichtergesetzes

I. Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. Nummer 6 erhält folgende Fassung: „6. § 17 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift erhält folgende Fassung: ,Wahl der parlamentarischen Mitglieder und des rechtsanwaltschaftlichen Mitglieds‘ b) In Absatz 1 wird nach dem Wort ,die‘ die Verweisung ,nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 4‘ eingefügt. c) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) Satz 1 erhält folgende Fassung: ,Der Landtag wählt die parlamentarischen Mitglieder nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 so...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 23.07.2015