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23.07.2015
Beschlussempfehlung Ausschuss für Justiz und Verbraucherschutz
...tes Landesgesetz zur Änderung des Landesrichtergesetzes
I. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
1. Nummer 6 erhält folgende Fassung:
„6. § 17 wird wie folgt geändert:
a) Die Überschrift erhält folgende Fassung:
,Wahl der parlamentarischen Mitglieder und
des rechtsanwaltschaftlichen Mitglieds‘
b) In Absatz 1 wird nach dem Wort ,die‘ die Verweisung ,nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 4‘ eingefügt.
c) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) Satz 1 erhält folgende Fassung:
,Der Landtag wählt die parlamentarischen
Mitglieder nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 so...
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Angaben ohne Gewähr. Stand: 23.07.2015
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