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12.02.2025
Pressemitteilung
Staatsministerium für Kultus Sachsen 

Sächsische Schüler erhalten Halbjahresinformationen und starten in die Winterferien

Vom 17. Februar bis 1. März sind Winterferien in Sachsen – Zeugnishotline geschaltet 526.350 Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen, Schulen des zweiten Bildungsweges und berufsbildenden Schulen erhalten am 14. Februar 2025 ihre Halbjahreszeugnisse. Das ist zugleich der Startschuss für die zweiwöchigen Winterferien vom 17. Februar bis 1. März 2025 in Sachsen. »Ich wünsche allen Schülern und unseren Lehrkräften eine erholsame Winterpause. Jetzt heißt es, ausschlafen, Energie t...
Vom 17. Februar bis 1. März sind Winterferien in Sachsen – Zeugnishotline geschaltet 526.350 Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen, Schulen des zweiten Bildungsweges und berufsbildenden Schulen erhalten am 14. Februar 2025 ihre Halbjahreszeugnisse. Das ist zugleich der Startschuss für die zweiwöchigen Winterferien vom 17. Februar bis 1. März 2025 in Sachsen. »Ich wünsche allen Schülern und unseren Lehrkräften eine erholsame Winterpause. Jetzt heißt es, ausschlafen, Energie tanken und die Zeit mit der Familie und Freunden genießen. Das gibt den nötigen Rückenwind, um im zweiten Schulhalbjahr noch einmal richtig durchstarten zu können«, so Kultusminister Conrad Clemens. Der Minister verwies darauf, dass auch in diesem Halbjahr wieder eine Zeugnishotline geschaltet ist. Experten zur Notenberatung stehen für die Anrufer bereit. »Keiner soll mit offenen Fragen oder unglücklich in die Winterferien starten«, erklärte Clemens. Die Halbjahresinformationen bieten Schülerinnen und Schülern sowie Eltern die Möglichkeit, eine Zwischenbilanz zu ziehen. Gemeinsam geht es darum, zu überlegen, was bis zum Schuljahresende noch verbessert werden kann. Im Freistaat lernen insgesamt 526.350 Schülerinnen und Schüler. Davon lernen 153.200 an Grundschulen, 20.100 an Förderschulen, 124.150 an Oberschulen einschließlich Oberschulen+, 1650 an Gemeinschaftsschulen, 113.000 an Gymnasien, 1.925 an Schulen besonderer Art nach § 63d SächsSchulG, 3.425 an Waldorfschulen, 1.800 an...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 12.02.2025