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21.01.2025
Antrag (ABl.)
European Court of Justice 

A-GmbH

Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland)�eingereicht am 30. Oktober 2024 – A-Gmb H gegen Hauptzollamt C(Rechtssache T-589/24, A-Gmb H)Verfahrenssprache: Deutsch Vorlegendes Gericht Bundesfinanzhof Parteien des Ausgangsverfahrens Klägerin: A-Gmb HBeklagter: Hauptzollamt CVorlagefragen Steht es der teilweisen Befreiung von den Einfuhrabgaben nach Durchführung einer passiven Veredelung gemäß Art. 145 Abs. 1 des Zollkodex 1 beziehungsweise Art. 259 Abs. 1 des Zollkodex der Un...
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland)�eingereicht am 30. Oktober 2024 – A-Gmb H gegen Hauptzollamt C(Rechtssache T-589/24, A-Gmb H)Verfahrenssprache: Deutsch Vorlegendes Gericht Bundesfinanzhof Parteien des Ausgangsverfahrens Klägerin: A-Gmb HBeklagter: Hauptzollamt CVorlagefragen Steht es der teilweisen Befreiung von den Einfuhrabgaben nach Durchführung einer passiven Veredelung gemäß Art. 145 Abs. 1 des Zollkodex 1 beziehungsweise Art. 259 Abs. 1 des Zollkodex der Union 2 entgegen, wenn die Zollanmeldung für die Waren der vorübergehenden Ausfuhr von einer Zollstelle angenommen wurde, die nicht als Zollstelle für die Überführung in das Zollverfahren in der Bewilligung der passiven Veredelung nach Art. 85 in Verbindung mit Art. 84 Abs. 1 Buchst. b fünfter Anstrich des Zollkodex beziehungsweise Art. 211 Abs. 1 Buchst. a des Zollkodex der Union genannt ist?Ist Art. 150 Abs. 2 des Zollkodex dahingehend auszulegen, dass sich diese Vorschrift nur auf die Verpflichtungen bezieht, die nach der Überführung der Waren der vorübergehenden Ausfuhr in das Zollverfahren der passiven Veredelung bestehen, oder gilt Art. 150 Abs. 2 des Zollkodex bereits für Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Abgabe der Zollanmeldung zur Überführung der Waren der vorübergehenden Ausfuhr in die passive Veredelung?Ist Art. 86 Abs. 6 des Zollkodex der Union entsprechend anzuwenden, wenn die Zollschuld gemäß Art. 77 Abs. 1 Buchst. a des Zollkodex der Union durch Überführung...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 21.01.2025