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30.12.2024
Pressemitteilung
Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung Schleswig-Holstein 

Innenministerin Sütterlin-Waack wünscht allen Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern einen friedlichen Jahreswechsel und bittet um gegenseitigen Respekt bei Silvester-Feierlichkeiten

KIEL. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack wünscht allen Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern einen friedlichen und unbeschwerten Silvesterabend: " Wir wollen das neue Jahr gemeinsam, fröhlich und zuversichtlich begrüßen. Ich bitte dabei alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner um einen respektvollen Umgang miteinander. Auch bei den ausgelassenen Feierlichkeiten sollten wir alle stets Rücksicht aufeinander nehmen. " Gerade beim Böllern könne es zu schweren ...
KIEL. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack wünscht allen Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern einen friedlichen und unbeschwerten Silvesterabend: " Wir wollen das neue Jahr gemeinsam, fröhlich und zuversichtlich begrüßen. Ich bitte dabei alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner um einen respektvollen Umgang miteinander. Auch bei den ausgelassenen Feierlichkeiten sollten wir alle stets Rücksicht aufeinander nehmen. " Gerade beim Böllern könne es zu schweren Verletzungen und erheblichen Schäden kommen. Das hätten bundesweit schon die vergangenen Tage gezeigt, als unsachgemäß und illegal Feuerwerk gezündet worden war und dadurch Menschen verletzt wurden und zum Teil erheblicher Sachschaden entstand. " Die Landespolizei Schleswig-Holstein wird am Silvesterabend, wie in den Vorjahren, verstärkt auf Streife sein und vor allem an den bekannten Brennpunkten Präsenz zeigen und für einen sicheren Jahreswechsel sorgen. Sollte es nötig sein, werden die Beamtinnen und Beamten selbstverständlich konsequent einschreiten. Wer bei den anstehenden Feiern auf den Straßen das Gefühl hat, dass eine Situation eskalieren könnte, zieht sich bitte sofort aus der Gefahrenzone zurück und informiert Polizei oder Feuerwehr. " Laut Bundesinnenministerium können Verstöße gegen die sprengstoffrechtlichen Bestimmungen als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Der Umgang mit nicht zugelassenem Feuerwerk ist darüber hinaus als...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 30.12.2024