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16.12.2024
Pressemitteilungen
#238/24
Bundesgerichtshof 

Kündigung eines DDR-Altmietvertrags über Wohnraum wegen Eigenbedarfs

Pressemitteilung Nr. 238/24 vom 16.12.2024  Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle Nr. 238/2024 Kündigung eines DDR-Altmietvertrags über Wohnraum wegen Eigenbedarfs Urteil vom 13. November 2024 - VIII ZR 15/23 Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein auf unbestimmte Zeit geschlossener DDR-Altmietvertrag über Wohnraum, der hinsichtlich einer Beendigung des Mietverhältnisses auf die Vorschriften des Zivilgese...
Pressemitteilung Nr. 238/24 vom 16.12.2024  Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle Nr. 238/2024 Kündigung eines DDR-Altmietvertrags über Wohnraum wegen Eigenbedarfs Urteil vom 13. November 2024 - VIII ZR 15/23 Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein auf unbestimmte Zeit geschlossener DDR-Altmietvertrag über Wohnraum, der hinsichtlich einer Beendigung des Mietverhältnisses auf die Vorschriften des Zivilgesetzbuchs der Deutschen Demokratischen Republik Bezug nimmt, seitens des Vermieters gegen den Willen des Mieters wegen Eigenbedarfs seit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zur Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der Übergangsvorschrift des Art. 232 § 2 EGBGB in Verbindung mit den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs gekündigt werden kann. Sachverhalt: Die Beklagten sind aufgrund eines im Juli 1990 mit dem Volkseigenen Betrieb (VEB) Kommunale Wohnungsverwaltung Prenzlauer Berg geschlossenen Formularmietvertrags Mieter einer Dreizimmerwohnung im früheren Ost-Berlin. Der Mietvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Im Mietvertrag ist - in Anlehnung an die seinerzeit in Ost-Berlin noch geltende Vorschrift des § 120 des Zivilgesetzbuchs der Deutschen Demokratischen Republik (ZGB-DDR) - bestimmt, dass das Mietverhältnis entweder durch Vereinbarung der Vertragspartner, durch Kündigung seitens des Mieters oder durch gerichtliche Aufhebung...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 16.12.2024