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13.11.2009
KLEINE ANFRAGE
§ 34 und § 112 ,,Kontrolle der Verwaltung" Kommunalverfassung M-V und
Der Innenminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. November 2009
beantwortet.
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/2906
5. Wahlperiode 06.11.2009
KLEINE ANFRAGE
des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD
§ 34 und § 112 „Kontrolle der Verwaltung“ Kommunalverfassung M-V
und
ANTWORT
der Landesregierung
Laut § 34 Abs. 3 und § 112 Abs.3 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern kann jeder/jedes Gemeindevertreter-/Kreistagsmitglied s...
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Angaben ohne Gewähr. Stand: 13.11.2009
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