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16.11.2009
Unterrichtung
Über- und außerplanmäßige Ausgaben von erheblicher finanzieller Bedeutung (§ 37Abs. 4 zweiter Halbsatz der Landeshaushaltsordnung LHO )
Drucksache 15/3994
09. 11. 2009
U n t e r r i c h t u n g
durch den Minister der Finanzen
Über- und außerplanmäßigeAusgaben von erheblicher finanziellerBedeutung (§37Abs.4 zweiter Halbsatz der Landeshaushaltsordnung – LHO –)
Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. November 2009
b. w.
LANDTAG RHEINLAND-PFALZ
15. Wahlperiode
Schreiben des Ministers der Finanzen an den Präsidenten des Landtags vom 9. November 2009:
Gemäß § 37 Abs. 4 zweiter Halbsatz teile ich mit, dass ich nach § 37 Abs. 1 LHO
meine...
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Angaben ohne Gewähr. Stand: 16.11.2009
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