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17.11.2009
Antrag
Zustimmungsquorum beim Bürgerentscheid - Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes
Drucksache 16/278316.11.200916. WahlperiodeAntragder Fraktion Bündnis 90/Die GrünenZustimmungsquorum beim Bürgerentscheid - Gesetz zur Änderung des BezirksverwaltungsgesetzesDas Abgeordnetenhaus wolle beschließen:... Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes Vom ... Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel I Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes Das Bezirksverwaltungsgesetz in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2) zuletzt geändert durch Artike...
Drucksache 16/278316.11.200916. WahlperiodeAntragder Fraktion Bündnis 90/Die GrünenZustimmungsquorum beim Bürgerentscheid - Gesetz zur Änderung des BezirksverwaltungsgesetzesDas Abgeordnetenhaus wolle beschließen:... Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes Vom ... Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel I Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes Das Bezirksverwaltungsgesetz in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2) zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 22. Oktober 2007 (GVBl. S. 549) wird wie folgt geändert: § 47 Absatz 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: ,,Eine Vorlage ist angenommen, wenn sie eine Mehrheit der gültigen Stimmen erhält und mindestens ein Zehntel der bei der letzten Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung festgestellten Zahl der Wahlberechtigten zugestimmt hat." Artikel II Inkrafttreten (1) Das Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach seiner Verkündung im Gesetz und Verordnungsblatt von Berlin in Kraft. (2) Für Bürgerbegehren, deren Zustandekommen noch nicht gemäß § 45 Absatz 4 festgestellt wurde, findet § 47 Absatz 1 Satz 1 in der bisher geltenden Fassung Anwendung. Berlin, den ...Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind über die Internetseite www.parlament-berlin.de (Startseite Parlament Plenum Drucksachen) einzusehen.1Abgeordnetenhaus von Berlin 16. WahlperiodeDrucksache 16/2783Begründung:Das Bezirksverwaltungsgesetz sieht derzeit für Bürgerentscheide ein Beteiligungsquorum von 15...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 17.11.2009