Dokumente
Deutschland Bundesländer Berlin Abgeordnetenhaus Dokumente
19.11.2009
Antrag
Wahlalter senken I: Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin
Drucksache 16/279918.11.200916. WahlperiodeAntragder Fraktion Bündnis 90/Die GrünenWahlalter senken I: Gesetz zur Änderung der Verfassung von BerlinDas Abgeordnetenhaus wolle beschließen:... Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin Vom ... Das Abgeordnetenhaus hat unter Beachtung der Vorschrift des Artikels 100 der Verfassung von Berlin das folgende Gesetz beschlossen: Artikel I Änderung der Verfassung von Berlin Die Verfassung von Berlin (VvB) vom 23. November 1995, zuletzt geändert dur...
Drucksache 16/279918.11.200916. WahlperiodeAntragder Fraktion Bündnis 90/Die GrünenWahlalter senken I: Gesetz zur Änderung der Verfassung von BerlinDas Abgeordnetenhaus wolle beschließen:... Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin Vom ... Das Abgeordnetenhaus hat unter Beachtung der Vorschrift des Artikels 100 der Verfassung von Berlin das folgende Gesetz beschlossen: Artikel I Änderung der Verfassung von Berlin Die Verfassung von Berlin (VvB) vom 23. November 1995, zuletzt geändert durch Gesetz vom 06. Juli 2006 (GVBl. S. 710) wird wie folgt geändert: Artikel 39 Absatz 3 erhält folgende Fassung: ,,(3) Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Tage der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in Berlin ihren Wohnsitz haben." Artikel II Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Berlin, den ...Begründung:Mit der vorgelegten Änderung der Verfassung wird das Mindestalter zur Wahl des Abgeordnetenhauses von 18 auf 16 Jahre gesenkt.Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind über die Internetseite www.parlament-berlin.de (Startseite Parlament Plenum Drucksachen) einzusehen.1Abgeordnetenhaus von Berlin 16. WahlperiodeDrucksache 16/2799Auf Bezirksebene hat sich das Wahlalter 16 bereits bewährt. Seit der Verfassungsänderung von 2005 können 16- und 17-Jährige an der Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung und an bezirklichen Bürgerentscheiden teilnehmen (Art. 70 Abs. 1 und Art....
Angaben ohne Gewähr. Stand: 19.11.2009