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19.11.2009
Antrag
Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin (Kinderrechte in die Verfassung)
Drucksache 16/280518.11.200916. WahlperiodeAntragder Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und der Fraktion Die LinkeGesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin (Kinderrechte in die Verfassung)Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen: Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat unter Beachtung von Art. 100 der Verfassung von Berlin das folgende Gesetz beschlossen: Artikel I Die Verfassung von Berlin vom 23. November 1995 (GVBl. S. 779), zuletzt geändert durch Gesetz vom (...) wird wie folgt geändert...
Drucksache 16/280518.11.200916. WahlperiodeAntragder Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und der Fraktion Die LinkeGesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin (Kinderrechte in die Verfassung)Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen: Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat unter Beachtung von Art. 100 der Verfassung von Berlin das folgende Gesetz beschlossen: Artikel I Die Verfassung von Berlin vom 23. November 1995 (GVBl. S. 779), zuletzt geändert durch Gesetz vom (...) wird wie folgt geändert: 1. Artikel 13 erhält folgenden neuen Absatz 1:"(1) Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und auf den besonderen Schutz der Gemeinschaft vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes als eigenständige Persönlichkeit und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen." 2. Der bisherige Wortlaut von Artikel 13 wird Absatz 2. Artikel II Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.BegründungEs ist an der Zeit, auch in der Verfassung die Stellung des Kindes als Subjekt, seinen Anspruch auf Achtung seiner Persönlichkeit und seine zunehmende Einsichtsfähigkeit ausdrücklich anzuerkennen. Ohne das Primat der Elternverantwortung und das staatliche Wächteramt zu beeinträchtigen, wird nunmehr klargestellt, dass sowohl die Eltern als auch der Staat ihre Entscheidungen, die die Kinder betreffen, stets am Kindeswohl...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 19.11.2009