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Deutschland Bund Bundesgerichte BFH
05.12.2024
Entscheidungen
#V R 41/21
Bundesfinanzhof 

V. Senat – Betriebsfortführung zugunsten eines Dritten kein Umsatz im Rahmen einer Geschäftsveräußerung

Urteil vom 29. August 2024, V R 41/21 Betriebsfortführung zugunsten eines Dritten kein Umsatz im Rahmen einer Geschäftsveräußerung ECLI:DE:BFH:2024:U.290824. VR 41.21.0 BFH V. Senat USt G § 1 Abs 1 Nr 1, USt G § 1 Abs 1 a, EGRL 112/2006 Art 2 Abs 1 Buchst c, EGRL 112/2006 Art 19, EGRL 112/2006 Art 29, USt G § 3 Nr 9, USt G VZ 2014 vorgehend Hessisches Finanzgericht , 09. März 2020, Az: 1 K 1575/18 Leitsätze§ 1 Abs. 1 a Satz 1 USt G beschränkt sich auf Leistungen, die zwischen dem Übertragende...
Urteil vom 29. August 2024, V R 41/21 Betriebsfortführung zugunsten eines Dritten kein Umsatz im Rahmen einer Geschäftsveräußerung ECLI:DE:BFH:2024:U.290824. VR 41.21.0 BFH V. Senat USt G § 1 Abs 1 Nr 1, USt G § 1 Abs 1 a, EGRL 112/2006 Art 2 Abs 1 Buchst c, EGRL 112/2006 Art 19, EGRL 112/2006 Art 29, USt G § 3 Nr 9, USt G VZ 2014 vorgehend Hessisches Finanzgericht , 09. März 2020, Az: 1 K 1575/18 Leitsätze§ 1 Abs. 1 a Satz 1 USt G beschränkt sich auf Leistungen, die zwischen dem Übertragenden und dem Übertragungsempfänger erbracht werden. Die Nichtsteuerbarkeit erfasst daher keine Umsätze, die an Dritte ausgeführt werden. Für solche kommt die Anwendung des § 1 Abs. 1 a Satz 1 USt G lediglich dann in Betracht, wenn insoweit eine (weitere) Geschäftsveräußerung vorliegt. Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 09.03.2020 - 1 K 1575/18 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Tatbestand I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine Gebietskörperschaft, war zunächst ‑‑zusammen mit einem Landkreis und einer Stadt‑‑ Mitglied in einem Zweckverband, der den Bau und den Betrieb eines Schwimmbades zum Gegenstand hatte. Nachdem der Landkreis und die Stadt ihre Mitgliedschaft in dem Zweckverband gekündigt hatten, beschloss die Verbandsversammlung im Jahr 2013, den Zweckverband aufzulösen. Im Rahmen des zwischen der Klägerin, dem Landkreis und der Stadt am 26.02.2014...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 05.12.2024