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23.11.2009
K l e i n e A n f r a g e
Zulässigkeit der Nichtbefassung mit Tagesordnungspunkten in Gemeinderatssitzungen
THÜRINGER LANDTAG 11.11.2009
5. Wahlperiode
Kleine Anfrage 95
des Abgeordneten Kuschet (DIE LINKE)
Zulässigkeit der Nichtbefassung mit Tagesordnungspunkten in Gemeinderatssitzungen
§ 35 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) regelt, dass ein Viertel der gewählten Mitglieder des Gemeinderates schriftlich unterAngabe
des Beratungsgegenstandes eine Sondersitzung beantragen können.
Nach § 35 Abs. 4 ThürKO ist ein Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung zu setz...
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Angaben ohne Gewähr. Stand: 23.11.2009
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