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04.12.2024
Pressemitteilungen
#229/24
Bundesgerichtshof 

Bundesgerichtshof entscheidet zur Höhe des angemessenen Selbstbehalts beim Elternunterhalt

Pressemitteilung Nr. 229/24 vom 4.12.2024 Siehe auch:  Beschluss des XII. Zivilsenats vom 23.10.2024 - XII ZB 6/24 -Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle Nr. 229/2024 Bundesgerichtshof entscheidet zur Höhe des angemessenen Selbstbehalts beim Elternunterhalt Beschluss vom 23. Oktober 2024 - XII ZB 6/24 Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich erneut mit der Frage befasst, in welchem Umfang Kinder im Rahmen ihrer Leistungsfähigke...
Pressemitteilung Nr. 229/24 vom 4.12.2024 Siehe auch:  Beschluss des XII. Zivilsenats vom 23.10.2024 - XII ZB 6/24 -Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle Nr. 229/2024 Bundesgerichtshof entscheidet zur Höhe des angemessenen Selbstbehalts beim Elternunterhalt Beschluss vom 23. Oktober 2024 - XII ZB 6/24 Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich erneut mit der Frage befasst, in welchem Umfang Kinder im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit (§ 1603 Abs. 1 BGB) zu Unterhaltsleistungen für ihre Eltern herangezogen werden können. Sachverhalt: Der Antragsteller ist Sozialhilfeträger. Er nimmt den Antragsgegner aus übergegangenem Recht für den Zeitraum von Juli bis Dezember 2020 auf Elternunterhalt für dessen pflegebedürftige Mutter in Anspruch. Die 1940 geborene Mutter lebt in einer vollstationären Pflegeeinrichtung und kann die Kosten ihrer Heimunterbringung mit ihrer Sozialversicherungsrente und den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht vollständig decken. Der Antragsteller erbrachte für sie im genannten Zeitraum Sozialhilfeleistungen in monatlicher Höhe von rund 1.500 €. Der Antragsgegner ist verheiratet und bewohnte im fraglichen Zeitraum mit seiner nicht erwerbstätigen Ehefrau und zwei volljährigen Kindern ein den Ehegatten gehörendes Einfamilienhaus. Das Jahresbruttoeinkommen des Antragsgegners belief sich im Jahr 2020 auf gut 133.000 €. Bisheriger Verfahrensverlauf: Das Amtsgericht hat den auf Zahlung...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 04.12.2024