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25.11.2009
Mündliche Anfrage
Aufteilung des Finanzvermögens der DDR
THÜRINGER LANDTAG Drucksache 5/1 08
5. Wahlperiode 19.11.2009
Mündliche Anfrage
der Abgeordneten Keller (DIE LINKE)
Aufteilung des Finanzvermögens der DDR
Gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages ist das Vermögen der ehemaligen DDR hälftig zwischen dem Bund und den Ländern aufzuteilen.
Der Bund vertritt die Auffassung, dass das Finanzvermögen einen ne
gativen Saldo von ca. 3,4 Milliarden Euro aufweist. Die Länder gehen
dagegen von einem positiven Vermögen in Höhe von ca. 3,5 Milliarden
Euro au...
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Angaben ohne Gewähr. Stand: 25.11.2009
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