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05.08.2015
Kleine Anfrage 960 Dr. Ulrike Liedtke (SPD)
6/2221 

Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetz

Landtag Brandenburg6. WahlperiodeDrucksache 6/2221Kleine Anfrage 960der Abgeordneten Dr. Ulrike Liedtke SPD-Fraktionan die LandesregierungBrandenburgisches FinanzausgleichsgesetzEntsprechend dem Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz - BbgFAG sind nach § 16 über den Ausgleichsfonds 45 Millionen Euro (2015) bzw. 40 Millionen Euro (ab 2016) jährlich zum Ausgleich besonderer Bedarfe bei Gemeinden und Landkreisen zur Verfügung zu stellen.Ich frage die Landesregierung:1. Wie ist der Stand der Bi...
Landtag Brandenburg6. WahlperiodeDrucksache 6/2221Kleine Anfrage 960der Abgeordneten Dr. Ulrike Liedtke SPD-Fraktionan die LandesregierungBrandenburgisches FinanzausgleichsgesetzEntsprechend dem Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz - BbgFAG sind nach § 16 über den Ausgleichsfonds 45 Millionen Euro (2015) bzw. 40 Millionen Euro (ab 2016) jährlich zum Ausgleich besonderer Bedarfe bei Gemeinden und Landkreisen zur Verfügung zu stellen.Ich frage die Landesregierung:1. Wie ist der Stand der Bindung dieser Mittel nach § 16 BbgFAG für das Jahr 2015 sowie deren konkrete Verteilung nach Körperschaften? 2. Gibt es aus den Vorjahren (bis 2014) noch nicht verwendete Mittel nach § 16 BbgFAG, über deren Verteilung das Ministerium für Inneres und Kommunales noch zu befinden hätte? 3. Wann erfolgt diese Entscheidung über die in 2015 insgesamt noch verfügbaren Mittel? 4. Gibt es ggfs. schon Vormerkungen für das Jahr 2016?

Angaben ohne Gewähr. Stand: 05.08.2015