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15.11.2024
Pressemitteilung
Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung Schleswig-Holstein 

Anordnung der Beflaggung mit der Nationalflagge der Ukraine am 19. November 2024

KIEL. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack hat für den 19. November 2024 die Beflaggung mit der Nationalflagge der Ukraine angeordnet. Anlass ist der Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs auf die Ukraine vor 1.000 Tagen. Die Beflaggungsanordnung gilt für die Dienstgebäude aller obersten Landesbehörden. Das Landeshaus als Sitz des Schleswig-Holsteinischen Landtags schließt sich der Beflaggung an. Den Kreisen, Gemeinden und Ämtern und den Körperschaften des öffentlichen ...
KIEL. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack hat für den 19. November 2024 die Beflaggung mit der Nationalflagge der Ukraine angeordnet. Anlass ist der Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs auf die Ukraine vor 1.000 Tagen. Die Beflaggungsanordnung gilt für die Dienstgebäude aller obersten Landesbehörden. Das Landeshaus als Sitz des Schleswig-Holsteinischen Landtags schließt sich der Beflaggung an. Den Kreisen, Gemeinden und Ämtern und den Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit, den rechtsfähigen Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, wird empfohlen, sich der Beflaggung anzuschließen. Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke/ Jana Hämmer/ Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | E-Mail : pressestelle@im.landsh.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium .

Angaben ohne Gewähr. Stand: 15.11.2024