Dokumente
Deutschland Bundesländer Berlin Abgeordnetenhaus Dokumente
09.12.2009
Der Senat von Berlin

Wahl der/des Präsidentin/Präsidenten des Rechnungshofs von Berlin

Drucksache 16/285408.12.200916. WahlperiodeWahlder/des Präsidentin/Präsidenten des Rechnungshofs von BerlinDie Drucksachen des Abgeordnetenhauses können über die Internetseite www.parlament-berlin.de (Startseite Parlament Plenum Drucksachen) eingesehen und abgerufen werden.Der Senat von Berlin - Senatskanzlei ZD Telefon: 9026 (926) 2100An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen -Wahl der/des Präsidentin/Präsidenten des Rechnungshofs von Berlin ______________________________...
Drucksache 16/285408.12.200916. WahlperiodeWahlder/des Präsidentin/Präsidenten des Rechnungshofs von BerlinDie Drucksachen des Abgeordnetenhauses können über die Internetseite www.parlament-berlin.de (Startseite Parlament Plenum Drucksachen) eingesehen und abgerufen werden.Der Senat von Berlin - Senatskanzlei ZD Telefon: 9026 (926) 2100An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen -Wahl der/des Präsidentin/Präsidenten des Rechnungshofs von Berlin ______________________________________________________________________ Das Abgeordnetenhaus wählt aufgrund des Artikels 95 Absatz 2 Satz 2 der Verfassung von Berlin (VvB) i.V.m. § 2 Absatz 3 des Rechnungshofgesetzes (RHG) vom 21. Juli 1966 (GVBl. S 1145) i.d.F. vom 1. Januar 1980 (GVBl. S. 2), zuletzt geändert durch Erstes Gesetz zur Änderung des Rechnungshofgesetzes vom 4. Dezember 2008 (GVBl. S. 467) Vizepräsidentin des Kammergerichts Frau Marion Claßen-Beblo zur Präsidentin des Rechnungshofs von Berlin.Begründung: Der bisherige Präsident des Rechnungshofs von Berlin, Herr Dr. Jens Harms, ist wegen Erreichens der Altersgrenze mit Ablauf des 31. Oktober 2009 aus dem Dienst ausgeschieden. Nach Artikel 95 Absatz 2 Satz 2 der Verfassung von Berlin (VvB) wird die/der Präsidentin/Präsident des Rechnungshofs auf Vorschlag des Senats vom Abgeordnetenhaus mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt und vom Präsidenten des Abgeordnetenhauses auf Lebenszeit ernannt. Nach Artikel 95 Absatz 5 VvB wird das Nähere durch Gesetz...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 09.12.2009