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Deutschland Bund Bundesgerichte BVerwG
13.11.2024
Pressemitteilungen
Abwasserzweckverbände können sich bei eigener Einleitung nicht auf die Vorschriften zur Kleineinleitung berufen
Verfahrensinformation Die Kläger sind Abwasserzweckverbände mit Sitz in Sachsen. Im Verfahren BVerwG 9 C 3.23 wendet sich der Kläger gegen die Festsetzung einer Abwasserabgabe im Veranlagungsjahr 2016 für die Einleitung von Schmutzwasser über die Kleinkläranlage Pyrna. Der Kläger im Verfahren BVerwG 9 C 4.23 wendet sich gegen die Festsetzung einer Abwasserabgabe im Veranlagungsjahr 2006 für die Einleitung aus drei Kanaleinleitstellen in Rochlitz. Beide Kläger tragen vor, dass sie nur in klein...
Verfahrensinformation Die Kläger sind Abwasserzweckverbände mit Sitz in Sachsen. Im Verfahren BVerwG 9 C 3.23 wendet sich der Kläger gegen die Festsetzung einer Abwasserabgabe im Veranlagungsjahr 2016 für die Einleitung von Schmutzwasser über die Kleinkläranlage Pyrna. Der Kläger im Verfahren BVerwG 9 C 4.23 wendet sich gegen die Festsetzung einer Abwasserabgabe im Veranlagungsjahr 2006 für die Einleitung aus drei Kanaleinleitstellen in Rochlitz. Beide Kläger tragen vor, dass sie nur in kleinen Mengen Abwasser einleiteten und sich deshalb auf die Sondervorschrift des § 8 Abwasserabgabengesetz (AbwAG) für Kleineinleitungen berufen könnten. Nach dieser Bestimmung werden die Abgaben bei sogenannten Kleineinleitungen pauschaliert berechnet; gegebenenfalls sind die Einleitungen abgabefrei. Der Beklagte ist demgegenüber der Auffassung, dass die betreffende Regelung für die Kläger als abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaften des öffentlichen Rechts nicht gelte.Pressemitteilung Nr. 54/2024 vom 13.11.2024 ENAbwasserzweckverbände können sich bei eigener Einleitung nicht auf die Vorschriften zur Kleineinleitung berufenNach dem bundesweit geltenden Abwasserabgabengesetz (AbwAG) erheben die Länder für das Einleiten von Abwasser in Gewässer eine Abgabe. Diese Abwasserabgabe richtet sich nach der Schädlichkeit des Abwassers, die im Regelfall anhand des die Abwassereinleitung zulassenden Bescheids ermittelt wird.Die Kläger sind Abwasserzweckverbände mit Sitz in Sachsen. Im Verfahren...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 13.11.2024