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26.09.2024
Pressemitteilungen
Senatsverwaltung für Finanzen von Berlin 

Kita-Streik: Senatsverwaltung für Finanzen reicht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Arbeitsgericht Berlin ein

Die Gewerkschaft ver.di hat die Gespräche mit dem Senat abgebrochen und zu einem unbefristeten Streik in den Kita-Eigenbetrieben aufgerufen. Ver.di fordert einen Tarifvertrag über verbindliche Maßnahmen für pädagogische Qualität und Entlastung für die Kita-Beschäftigten. Das Land Berlin war und ist jederzeit offen für Gespräche über realistische Wege, die Belastungssituation für die Beschäftigten der Kita-Eigenbetriebe weiter zu verbessern. Die Mitgliedschaft Berlins in der Tarifgemei...
Die Gewerkschaft ver.di hat die Gespräche mit dem Senat abgebrochen und zu einem unbefristeten Streik in den Kita-Eigenbetrieben aufgerufen. Ver.di fordert einen Tarifvertrag über verbindliche Maßnahmen für pädagogische Qualität und Entlastung für die Kita-Beschäftigten. Das Land Berlin war und ist jederzeit offen für Gespräche über realistische Wege, die Belastungssituation für die Beschäftigten der Kita-Eigenbetriebe weiter zu verbessern. Die Mitgliedschaft Berlins in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) darf dabei allerdings nicht gefährdet werden. Dass ver.di sich schon in Verfahrensfragen nicht kompromissbereit gezeigt hat, ist mehr als bedauerlich. Vor dem Hintergrund des Abbruchs der Gespräche ist das Land Berlin deshalb im Interesse der Eltern und Kinder gezwungen, auch rechtliche Mittel zu versuchen, um einen Dauerstreik zu verhindern. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat deshalb heute Abend einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Arbeitsgericht Berlin eingereicht. Der unbefristete Streik führt mehr noch als die vielen Warnstreiks der letzten Wochen zu extremen Belastungen tausender Kinder und Eltern, da die Betreuung nicht gesichert ist und nicht ohne weiteres durch Eltern oder Verwandte abgefedert werden kann. Der drohende Streik könnte aus mehreren Gründen rechtswidrig sein. Insbesondere sprechen folgende Argumente dafür: Grenze der Zumutbarkeit erreicht Ein unbefristeter Erzwingungsstreik könnte dazu...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 26.09.2024