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Deutschland Bund Bundestag Drucksachen
22.01.2010
Unterrichtung
#17/0466
durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages 

Veröffentlichung von Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro übersteigen (§ 25 Absatz 3 Satz 3 Parteiengesetz)

Deutscher Bundestag Drucksache 17/466 17. Wahlperiode 20. 01. 2010 Unterrichtung durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages Veröffentlichung von Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro übersteigen (§ 25 Absatz 3 Satz 3 Parteiengesetz) Gemäß § 25 Absatz 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes sind Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro übersteigen, dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen und von diesem unter Angabe des Zuwenders zeitnah als B...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 22.01.2010