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17.02.2010
Antwort der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Danny Eichelbaum CDU-Fraktion 

Einhaltung der Stellenobergrenzenverordnung

Landtag Brandenburg Drucksache 5/396 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 96 des Abgeordneten Danny Eichelbaum CDU-Fraktion Drucksache 5/253 Einhaltung der Stellenobergrenzenverordnung Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 96 vom 11.01.2010: In Brandenburg gilt bei der Einstufung von Beamten in einzelne Besoldungsgruppen eine Stellenobergrenzenverordnung. Für Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte und den Kommunalen Versorgungsverband gelten die besonderen Fes...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 17.02.2010