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17.02.2010
Antwort der Landesregierung
Einhaltung der Stellenobergrenzenverordnung
Landtag Brandenburg Drucksache 5/396
5. Wahlperiode
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 96
des Abgeordneten Danny Eichelbaum
CDU-Fraktion
Drucksache 5/253
Einhaltung der Stellenobergrenzenverordnung
Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 96 vom 11.01.2010:
In Brandenburg gilt bei der Einstufung von Beamten in einzelne Besoldungsgruppen eine Stellenobergrenzenverordnung. Für Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte und den Kommunalen Versorgungsverband gelten die besonderen Fes...
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Angaben ohne Gewähr. Stand: 17.02.2010
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