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Deutschland Bund Bundesgerichte BGH
24.06.2024
Entscheidungen
5. Strafsenat
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
5 StR 390/23
vom
30. Mai 2024
in dem Sicherungsverfahren
gegen
ECLI:DE:BGH:2024:300524B5STR390.23.0
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 30. Mai 2024 gemäß § 349
Abs. 2 StPO beschlossen:
Die Revision des Beschuldigten gegen das Urteil des Landgerichts Itzehoe vom 24. April 2023 wird als unbegründet verworfen,
da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil de...
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Angaben ohne Gewähr. Stand: 24.06.2024
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