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23.02.2010
Gesetzentwurf
Entwurf eines Zweiten Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform
Landtag von Sachsen-Anhalt Fünfte WahlperiodeDrucksache 5/2401 05.02.2010GesetzentwurfLandesregierung Entwurf eines Zweiten Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform Sehr geehrter Herr Präsident, als Anlage übersende ich gemäß Artikel 77 Abs. 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt den von der Landesregierung am 2. Februar 2010 beschlossenen Entwurf eines Zweiten Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform nebst Begründung mit der Bitte, die Beschlussfassung des Landtages von SachsenAnhalt h...
Landtag von Sachsen-Anhalt Fünfte WahlperiodeDrucksache 5/2401 05.02.2010GesetzentwurfLandesregierung Entwurf eines Zweiten Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform Sehr geehrter Herr Präsident, als Anlage übersende ich gemäß Artikel 77 Abs. 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt den von der Landesregierung am 2. Februar 2010 beschlossenen Entwurf eines Zweiten Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform nebst Begründung mit der Bitte, die Beschlussfassung des Landtages von SachsenAnhalt herbeizuführen. Federführend ist das Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt. Mit freundlichen GrüßenProf. Dr. Wolfgang Böhmer Der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt(Ausgegeben am 09.02.2010)23Entwurf Zweites Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform. Artikel 1 Gesetz zur Ausführung der Gemeindegebietsreform (Gemeindegebietsreform-Ausführungsgesetz - GebRefAusfG) §1 Gegenstand Dieses Gesetz enthält die gemeinsamen Ausführungsvorschriften für die nach § 2 Abs. 4 Satz 2, Abs. 8 Satz 2 und Abs. 9 des Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetzes vorgesehenen Gesetze über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt. §2 Rechtsnachfolge (1) Für die Rechtsnachfolge der aufgelösten Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften gilt § 2 Abs. 5 Satz 2 und 5 des Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetzes. (2) Bei Eingemeindung einer Gemeinde in eine Mitgliedsgemeinde einer Verbandsgemeinde ist die Mitgliedsgemeinde Rechtsnachfolgerin der eingemeindeten Gemeinde. §3...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 23.02.2010