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14.05.2024
Undefiniert
Gemäß Art. 48a Satz 1 AGGVG über die im Jahr 2023 durchgeführten Maßnahmen nach § 100c Abs. 1 StPO
19. Wahlperiode
14.05.2024 Drucksache 19/2132
Unterrichtung
der Staatsregierung
gemäß Art. 48a Satz 1 AGGVG über die im Jahr 2023 durchgeführten Maßnahmen nach § 100c Abs. 1 StPO
Gemäß Art. 48a Satz 1 des Gerichtsverfassungsausführungsgesetzes (AGGVG) hat
das Staatsministerium der Justiz mit Schreiben vom 26. März 2024 mitgeteilt, dass im
Berichtsjahr 2023 in Bayern keine Maßnahmen nach § 100c Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) durchgeführt wurden.
Die Präsidentin
Ilse Aign...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 14.05.2024