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26.02.2010
Dringliche Beschlussempfehlung
Drittes Gesetz zur Änderung des Spielbankengesetzes
Drucksache 16/298825.02.201016. Wahlperiodeeinstimmig mit SPD, CDU, Grüne, Die Linke und FDPDringliche Beschlussempfehlungdes Hauptausschusses vom 24. Februar 2010 zur Vorlage zur Beschlussfassung Drittes Gesetz zur Änderung des Spielbankengesetzes- Drs. 16/2810 -Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:Die Vorlage - zur Beschlussfassung - Drs. 16/2810 - wird mit folgenden Änderungen angenommen:1. In Artikel I werden folgende Änderungen vorgenommen:a) § 3 Absatz 2 erhält folgenden Wortlaut: ...
Drucksache 16/298825.02.201016. Wahlperiodeeinstimmig mit SPD, CDU, Grüne, Die Linke und FDPDringliche Beschlussempfehlungdes Hauptausschusses vom 24. Februar 2010 zur Vorlage zur Beschlussfassung Drittes Gesetz zur Änderung des Spielbankengesetzes- Drs. 16/2810 -Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:Die Vorlage - zur Beschlussfassung - Drs. 16/2810 - wird mit folgenden Änderungen angenommen:1. In Artikel I werden folgende Änderungen vorgenommen:a) § 3 Absatz 2 erhält folgenden Wortlaut: ,,Die Spielbankabgabe beträgt bei einem jährlichen Bruttospielertrag von bis zu 10 Millionen Euro 30 vom Hundert und für den 10 Millionen Euro im Kalenderjahr übersteigenden Bruttospielertrag 35 vom Hundert des Bruttospielertrags."b) § 4 Absatz 2 erhält folgenden Wortlaut: ,,Die weiteren Leistungen betragen bei einem jährlichen Bruttospielertrag von bis zu 10 Millionen Euro 10 vom Hundert und für den 10 Millionen Euro im Kalenderjahr übersteigenden Bruttospielertrag 15 vom Hundert des Bruttospielertrags."c) § 4 Absatz 4 erhält folgenden Wortlaut: ,,Bemessungsgrundlage für die Gewinnabgabe ist das nach dem Handelsgesetzbuch zu ermittelnde Jahresergebnis (Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag) des Spielbankunternehmers, das um folgende Beträge zu korrigieren ist: 1. Erhöhung um Aufwendungen im Zusammenhang mit der Überlassung von Kapital (insbesondere Zinsen, Bearbeitungsgebühren, Aufwendungen aus der Inanspruchnahme von Sicherheiten oder Bürgschaften, Darlehensverluste) sowie 2. Erhöhung...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 26.02.2010