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08.05.2024
Pressemitteilungen
Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines Polizeibeamten wegen Sexualdelikten und Unterschlagung weitgehend
Pressemitteilung Nr. 108/24 vom 8.5.2024 Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle Nr. 108/2024 Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines Polizeibeamten wegen Sexualdelikten und Unterschlagung weitgehend Beschluss vom 3. April 2024 - 6 St R 5/24 Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat den Angeklagten wegen mehrerer Sexualdelikte und zwei Unterschlagungen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen lernte der Angeklagte im August 20...
Pressemitteilung Nr. 108/24 vom 8.5.2024 Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle Nr. 108/2024 Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines Polizeibeamten wegen Sexualdelikten und Unterschlagung weitgehend Beschluss vom 3. April 2024 - 6 St R 5/24 Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat den Angeklagten wegen mehrerer Sexualdelikte und zwei Unterschlagungen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen lernte der Angeklagte im August 2020 im Dienst eine Frau kennen, mit der er sich kurze Zeit später zum Frühstücken in ihrer Wohnung verabredete. Dort hielt er ihre Hände hinter ihrem Rücken fest, zog ihre und seine Hose nach unten und rieb seinen Penis an ihrem Gesäß. Im Oktober 2020 vollzog der Angeklagte an seiner damaligen Partnerin gegen ihren Willen Analverkehr. Ferner entwendete er in den Jahren 2020 und 2022 bei zwei Gelegenheiten höhere Geldbeträge aus den Wohnungen von Verstorbenen, als er sich zur Ermittlung der Todesursache vor Ort befand. Hinsichtlich dieser Taten hat die Überprüfung des Urteils durch den 6. Strafsenat keinen den Angeklagten belastenden Rechtsfehler ergeben. Die Verurteilung des Angeklagten wegen sexueller Nötigung, Vergewaltigung und Unterschlagung in zwei Fällen ist daher rechtskräftig. Aufgehoben hat der Senat das Urteil, soweit der Angeklagte wegen einer weiteren Vergewaltigung verurteilt worden ist. Die von der Strafkammer hierzu getroffenen Feststellungen belegen nicht, dass der...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 08.05.2024