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05.03.2010
GESETZENTWURF
Gesetz über die Hochschule der Bildenden Künste Saar und die Hochschule für Musik Saar
LANDTAG DES SAARLANDES 14. WahlperiodeDrucksache14/7804.02.2010GESETZENTWURFder Regierung des Saarlandesbetr.: Gesetz über die Hochschule der Bildenden Künste Saar und die Hochschule für Musik SaarA. Problem und Ziel Mit der Föderalismusreform im Jahre 2006 ist an die Stelle der Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich des Hochschulrechts die originäre Gesetzgebungskompetenz der Länder getreten. Die Länder sind seit diesem Zeitpunkt nicht mehr an die Vorgaben des Hochschulrahmengese...
LANDTAG DES SAARLANDES 14. WahlperiodeDrucksache14/7804.02.2010GESETZENTWURFder Regierung des Saarlandesbetr.: Gesetz über die Hochschule der Bildenden Künste Saar und die Hochschule für Musik SaarA. Problem und Ziel Mit der Föderalismusreform im Jahre 2006 ist an die Stelle der Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich des Hochschulrechts die originäre Gesetzgebungskompetenz der Länder getreten. Die Länder sind seit diesem Zeitpunkt nicht mehr an die Vorgaben des Hochschulrahmengesetzes (HRG) gebunden. Der Bund plant als Folge dieser Neuorganisation der gesetzgeberischen Zuständigkeiten, den gesamten Regelungsbestand des HRG als Signalwirkung aufzuheben. Vor diesem Hintergrund sind in den Gesetzen und Verordnungen des Landes alle Verweisungen auf das HRG zu streichen oder durch eigenständige Regelungen zu ersetzen. Über diesen Regelungsbedarf hinaus werden insbesondere Änderungs- und Anpassungswünsche der Hochschulen aufgegriffen, die insbesondere Struktur
Angaben ohne Gewähr. Stand: 05.03.2010