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25.08.2015
Antwort (LReg)
6/2352 

Nachfrage zur Antwort auf die Kleine Anfrage 567 bezüglich des 3,5 Mrd. Euro umfassenden Kommunalinvestitionsförderfonds des Bundes

Landtag Brandenburg6. WahlperiodeDrucksache 6/2352Antwortder Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 910 der Abgeordneten Sven Petke, Steeven Bretz, Rainer Genilke und Barbara Richstein CDU-Fraktion Drucksache 6/2101 Nachfrage zur Antwort auf die Kleine Anfrage 567 bezüglich des 3,5 Mrd. Euro umfassenden Kommunalinvestitionsförderfonds des Bundes Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 910 vom 20.07.2015: Am 12. Juni 2015 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwache...
Landtag Brandenburg6. WahlperiodeDrucksache 6/2352Antwortder Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 910 der Abgeordneten Sven Petke, Steeven Bretz, Rainer Genilke und Barbara Richstein CDU-Fraktion Drucksache 6/2101 Nachfrage zur Antwort auf die Kleine Anfrage 567 bezüglich des 3,5 Mrd. Euro umfassenden Kommunalinvestitionsförderfonds des Bundes Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 910 vom 20.07.2015: Am 12. Juni 2015 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen zugestimmt. Mit dem Gesetz soll ein kommunaler Investitionsfonds für finanzschwache Kommunen von insgesamt 3,5 Mrd. Euro errichtet werden. Davon wird in den Jahren 2015 bis 2018 ein Anteil von 108 Mio. Euro nach Brandenburg fließen. Es obliegt den Ländern, entsprechend der landesspezifischen Gegebenheiten die antragsberechtigten Gemeinden (Gemeindeverbände) zu benennen. Der Förderzeitraum beläuft sich vom 1.7.2015 bis zum 31.12.2018. Bei der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 567 hatte die Landesregierung zu zahlreichen Punkten noch keine abschließende Entscheidung getroffen. Da das Programm am 1.7.2015 startet, gehen die Fragesteller davon aus, dass diese Entscheidungen zwischenzeitlich getroffen worden sein müssten. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie wird der kommunale Investitionsfonds im Land Brandenburg verwaltet? Wer ist die zuständige Stelle im Land Brandenburg zur Auszahlung der Bundesmittel? 2. Inwiefern nimmt die Landesregierung auf die Zuteilung...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 25.08.2015