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22.02.2024
Pressemitteilungen
#BVerwG 5 C 7.22
Bundesverwaltungsgericht 

Kein höherer staatlicher Zuschuss zur Finanzierung einer kirchlichen Kindertageseinrichtung in Nordrhein-Westfalen

Verfahrensinformation Höhere staatliche Zuschüsse zur Kindergartenfinanzierung für kirchliche Träger in Nordrhein-Westfalen? Die Klägerin, eine kirchliche Trägerin einer Kindertagesstätte, begehrt für das Kindergartenjahr 2016/2017 höhere staatliche Zuschüsse zur Finanzierung ihrer Einrichtung. Landesgesetzliche Grundlage für diese Förderung ist das nordrhein-westfälische Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz - vom 30. Oktober 2007 in der Fassung vo...
Verfahrensinformation Höhere staatliche Zuschüsse zur Kindergartenfinanzierung für kirchliche Träger in Nordrhein-Westfalen? Die Klägerin, eine kirchliche Trägerin einer Kindertagesstätte, begehrt für das Kindergartenjahr 2016/2017 höhere staatliche Zuschüsse zur Finanzierung ihrer Einrichtung. Landesgesetzliche Grundlage für diese Förderung ist das nordrhein-westfälische Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz - vom 30. Oktober 2007 in der Fassung vom 17. Juni 2014). Der danach zu gewährende Finanzierungszuschuss wurde von der beklagten Stadt für das genannte Kindergartenjahr zuletzt auf insgesamt rund 572 000 € festgesetzt. Der größte Anteil dieses Gesamtbetrages entfällt auf den Zuschuss (nach § 20 Abs. 1 KiBiZ 2014). Dieser wird gewährt, wenn der Träger seinen Finanzierungsanteil an den Kinderpauschalen (nach § 19 KiBiz 2014) leistet. Er beträgt für kirchliche Träger 88 v.H. der Kinderpauschalen, also der Summe der Pauschalen, die für jedes in einer Kindertageseinrichtung aufgenommene Kind gezahlt werden.Die Klägerin hält den staatlichen Zuschuss für nicht ausreichend. Sie ist insbesondere der Ansicht, es verstoße gegen den speziellen Gleichheitssatz des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG), dass kirchliche Träger nach § 20 Abs. 1 KiBiz 2014 einen um 3 Prozentpunkte höheren Eigenanteil als andere freie Einrichtungsträger aufzubringen hätten. Die landesrechtlichen Regelungen zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen seien...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 22.02.2024