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Deutschland Bund Bundesgerichte BFH
01.02.2024
Entscheidungen
#VI B 37/23
Bundesfinanzhof 

VI. Senat – Zu den Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch

Beschluss vom 12. Januar 2024, VI B 37/23 Zu den Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch ECLI:DE:BFH:2024:B.120124. VIB 37.23.0 BFH VI. Senat ESt G § 6 Abs 1 S 1 Nr 4 S 3, ESt G § 8 Abs 2 S 4, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3 vorgehend Hessisches Finanzgericht , 16. Mai 2023, Az: 3 K 1219/21 Leitsätze NV: Ein Fahrtenbuch muss in geschlossener Form geführt werden. Eine mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei genügt diesen Anforderungen nur, wenn nachträgliche V...
Beschluss vom 12. Januar 2024, VI B 37/23 Zu den Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch ECLI:DE:BFH:2024:B.120124. VIB 37.23.0 BFH VI. Senat ESt G § 6 Abs 1 S 1 Nr 4 S 3, ESt G § 8 Abs 2 S 4, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3 vorgehend Hessisches Finanzgericht , 16. Mai 2023, Az: 3 K 1219/21 Leitsätze NV: Ein Fahrtenbuch muss in geschlossener Form geführt werden. Eine mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei genügt diesen Anforderungen nur, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch ausgeschlossen sind oder zumindest in ihrer Reichweite in der Datei selbst dokumentiert und offen gelegt werden (Bestätigung des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 16.11.2005 - VI R 64/04, BFHE 211, 513, BSt Bl II 2006, 410). Tenor Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 16.05.2023 - 3 K 1219/21 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen. Gründe Die Beschwerde der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist unbegründet und durch Beschluss zurückzuweisen (§ 116 Abs. 5 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung ‑‑FGO‑‑).1. Die Revision ist nicht gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO zuzulassen. Das Finanzgericht (FG) ist nicht von den angeblichen Divergenzentscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) abgewichen.a) Eine Divergenz im Sinne des...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 01.02.2024