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20.12.2023
Pressemitteilung
Bundesministerium für Digitales und Verkehr 

Kabinett beschließt Gesetz für neues Naturgefahrenportal des Deutschen Wetterdienstes

Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (DWD) beschlossen. Damit soll – vor dem Hintergrund der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen 2021 – die Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, dass der DWD ein Naturgefahrenportal betreiben kann. Auf der Plattform können sich Bürgerinnen und Bürger künftig über Naturgefahren informieren, die an ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort in Deutschland auftret...
Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (DWD) beschlossen. Damit soll – vor dem Hintergrund der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen 2021 – die Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, dass der DWD ein Naturgefahrenportal betreiben kann. Auf der Plattform können sich Bürgerinnen und Bürger künftig über Naturgefahren informieren, die an ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort in Deutschland auftreten können. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr: Hochwasser und Überschwemmungen sind Naturereignisse, die immer wieder auftreten und sich nicht verhindern lassen. Zu welchen dramatischen und katastrophalen Folgen das führen kann, haben wir vor zwei Jahren im Ahrtal gesehen. Mit dem Naturgefahrenportal tragen wir dazu bei, den Zugang zu Vorsorge- und Warninformationen in Deutschland zu verbessern. Es geht darum, über mögliche Naturgefahren aufzuklären und im Katastrophenfall schnell und effektiv zu warnen. Der Deutsche Wetterdienst ist mit seiner Expertise, seinen Erfahrungen und seiner etablierten Warnstruktur die ideale Stelle für den Betrieb des Naturgefahrenportals. Die Bürgerinnen und Bürger können sich künftig über Naturgefahren informieren, die an ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort in Deutschland auftreten können. Der Deutsche Wetterdienst wird nicht nur dafür sorgen, dass seine eigenen Wetterwarnungen an der richtigen Stelle ankommen, sondern auch die...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 20.12.2023