Dokumente
Deutschland Bundesländer Brandenburg Landtag Dokumente
01.09.2015
Antwort (LReg)
6/2399 

KITA IX - Verständnis Wortlaut und Umsetzung des Kita-Gesetzes in Brandenburg - III

Landtag Brandenburg6. WahlperiodeDrucksache 6/2399Antwortder Landesregierung auf die Kleine Anfrage 832 des Abgeordneten Christoph Schulze BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/1956 KITA IX - Verständnis Wortlaut und Umsetzung des Kita-Gesetzes in Brandenburg - III Wortlaut der Kleinen Anfrage 832 vom 06.07.2015: Das SGB VIII spricht unter anderem im § 24, Absatz 3 davon, dass die Träger der Öffentlichen Jugendhilfe darauf hinzuwirken haben, dass für die Altersgruppe der Drei- bis Sechsjähri...
Landtag Brandenburg6. WahlperiodeDrucksache 6/2399Antwortder Landesregierung auf die Kleine Anfrage 832 des Abgeordneten Christoph Schulze BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/1956 KITA IX - Verständnis Wortlaut und Umsetzung des Kita-Gesetzes in Brandenburg - III Wortlaut der Kleinen Anfrage 832 vom 06.07.2015: Das SGB VIII spricht unter anderem im § 24, Absatz 3 davon, dass die Träger der Öffentlichen Jugendhilfe darauf hinzuwirken haben, dass für die Altersgruppe der Drei- bis Sechsjährigen ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Daraus ergibt sich die Frage, was bedeutet der Begriff ,,bedarfsgerechtes Angebot"? Und es ergibt sich daraus ebenfalls die Frage, ob ein bedarfsgerechtes Angebot sichergestellt ist, wenn alle Kitas einer Gemeinde nach ausschließlich einem Konzept arbeiten und es keine Pluralität in den verschiedenen Konzepten gibt, d.h. in allen Kitas einer Gemeinde quasi unter dem Monopol der Gemeinde, die 90 % aller Kitaplätze über ihre eigenen Einrichtungen stellt, lediglich ein einziges Konzept verfolgt wird. Daraus ergibt sich die Frage, ob dieses Monopol und dieses Ausnutzen des Monopols mit einer ,,Einheitskonzeption" als bedarfsgerecht angesehen werden kann oder ob der Gesetzgeber in der Frage der Pluralität, Trägervielfalt und des bedarfsgerechten Angebotes etwas anderes im Auge hat. Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung: 1) Wie ist der § 24, Absatz 3, Satz 2: ,,Die Träger der Öffentlichen Jugendhilfe haben...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 01.09.2015