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Deutschland Bund Bundesgesetzblatt Teil II
30.11.2021
Bekanntmachung
Bekanntmachung des deutsch-litauischen Abkommens über den Austausch und gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen
6. Benennung der Durchführungsorganisationen
a) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland erbringt ihre Leistungen durch die
Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH, Eschborn
und durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Frankfurt/Main.
b) Die Regierung des Haschemitischen Königreichs Jordanien beauftragt mit der
Durchführung des jordanischen Beitrags das Planungsministerium als Ansprechpartner der GTZ und der KfW.
7. Diese Vereinbarung gilt für einen Zeit...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 30.11.2021