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21.09.2010
ABÄNDERUNGSANTRAG
der SPD-Landtagsfraktion der DIE LINKE.-Landtagsfraktion 

Saarländisches Vergabe- und Tariftreuegesetz

LANDTAG DES SAARLANDES 14. WahlperiodeDrucksache 14/284 (14/211)14.09.2010ABÄNDERUNGSANTRAGder SPD-Landtagsfraktion der DIE LINKE.-Landtagsfraktionbetr.: Saarländisches Vergabe- und Tariftreuegesetz1. § 1 Absatz 4 erhält folgende Fassung: ,,Dieses Gesetz gilt für Aufträge öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Absatzes 1 ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000,00 EUR (öffentliche Aufträge). Für die Schätzung gilt § 3 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnun...
LANDTAG DES SAARLANDES 14. WahlperiodeDrucksache 14/284 (14/211)14.09.2010ABÄNDERUNGSANTRAGder SPD-Landtagsfraktion der DIE LINKE.-Landtagsfraktionbetr.: Saarländisches Vergabe- und Tariftreuegesetz1. § 1 Absatz 4 erhält folgende Fassung: ,,Dieses Gesetz gilt für Aufträge öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Absatzes 1 ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000,00 EUR (öffentliche Aufträge). Für die Schätzung gilt § 3 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.02.2003 (BGBl. I., S. 169), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.10.2006 (BGBl. I., S. 2334). Bei der dauerhaften Vergabe von Dienstleistungen wird eine Schätzung des Auftragswertes auf der Basis des geplanten oder des aus der Vergangenheit ermittelten und durch die Dienstleistung erzielten Jahresumsatzes durchgeführt." 2. § 3 erhält folgende Fassung: a) Die Überschrift wird um die Worte ,,und Mindestentlohnung" ergänzt. b) Es wird folgender neuer Absatz 1 eingefügt: ,,(1) Öffentliche Aufträge im Sinne dieses Gesetzes dürfen nur an Auftragnehmer (Unternehmen) vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe dem öffentlichen Auftraggeber gegenüber verpflichten, die in für allgemein verbindlich erklärten Tarifverträgen festgehaltenen Löhne und Arbeitszeitbedingungen zu beachten (Tariftreueerklärung). Dies gilt ausdrücklich auch für eingesetzte Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer." c) Die bisherigen Absätze 1, 2 und 3 werden Absätze 2, 3...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 21.09.2010