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11.09.2015
Gesetzentwurf (BVB / FREIE WÄHLER Gruppe)
Gesetz zur Abschaffung von Altanschließerbeiträgen
Landtag Brandenburg6. WahlperiodeDrucksache 6/2549Gesetzentwurfder BVB / FREIE WÄHLER GruppeGesetz zur Abschaffung von Altanschließerbeiträgen Vom ... Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:Artikel 1 Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg Im Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg vom 31. März 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 08], S.174), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32]) geändert worden ist, wird a. in § 19 Absatz 1 ...
Landtag Brandenburg6. WahlperiodeDrucksache 6/2549Gesetzentwurfder BVB / FREIE WÄHLER GruppeGesetz zur Abschaffung von Altanschließerbeiträgen Vom ... Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:Artikel 1 Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg Im Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg vom 31. März 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 08], S.174), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32]) geändert worden ist, wird a. in § 19 Absatz 1 der Satz 3 gestrichen. b. in § 20 ein Absatz 3 eingefügt mit dem Wortlaut: ,,Abgaben, die aufgrund der Geltung des § 19 Abs. 1 in der Fassung des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (GVBl. I Nr. 40) erhoben worden sind, sind zurückzuzahlen, sofern gegen den Bescheid ein zulässiger Widerspruch erhoben worden ist. Eine Vollstreckung aus Bescheiden, gegen die ein zulässiger Widerspruch erhoben worden ist, findet nicht statt."Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.Begründung: Die Erhebung der so genannten Altanschließerbeiträge im gesamten Land hat zu einer erheblichen Verletzung des Gerechtigkeitsempfindens zahlreicher Bürgerinnen und Bürger geführt. Nicht wenige sind mit Forderungen in 4- oder 5-, bis hin zu 6stelliger Höhe konfrontiert. Die künstliche Trennung zwischen Vorteil und Vorteilslage, wie sie das Sechste Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg vorsieht, stößt...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 11.09.2015