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11.09.2015
Gesetzentwurf (BVB / FREIE WÄHLER Gruppe)
6/2545 

Gesetz zur Mitbestimmung beim Anliegerstraßenbau

Landtag Brandenburg6. WahlperiodeDrucksache 6/2545Gesetzentwurfder BVB / FREIE WÄHLER GruppeGesetz zur Mitbestimmung beim Anliegerstraßenbau Vom ... Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:Artikel 1 Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg In § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg vom 31. März 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 08], S.174), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32]) geändert worden ist, wird a. in Absatz...
Landtag Brandenburg6. WahlperiodeDrucksache 6/2545Gesetzentwurfder BVB / FREIE WÄHLER GruppeGesetz zur Mitbestimmung beim Anliegerstraßenbau Vom ... Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:Artikel 1 Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg In § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg vom 31. März 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 08], S.174), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32]) geändert worden ist, wird a. in Absatz 1 der Satz 2 wie folgt neu gefasst: ,,Übersteigt die Kostenbeteiligung der Beitragspflichtigen bei den für dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen zu erhebenden Beiträgen (Straßenbaubeiträge) 65 v. H. der beitragsfähigen Aufwendungen, dürfen diese Straßenbaubeiträge nur erhoben werden, wenn die Mehrheit der Beitragspflichtigen der geplanten Maßnahme zuvor zustimmt, sofern die Gemeinden oder Gemeindeverbände zur Durchführung der Maßnahme nicht verpflichtet sind." b. in Absatz 1 ein neuer Satz 4 eingefügt mit den Wortlaut: ,,Ist die Erhebung von Beiträgen geplant, hat die Gemeinde oder der Gemeindeverband die Beitragspflichtigen zu einem derart frühen Zeitpunkt über die geplante Maßnahme zu unterrichten, dass deren Hinweise und Einwendungen in der Planung der Maßnahme Berücksichtigung finden können." c. in Absatz 2 der Satz 2 wie folgt neu gefasst: ,,Sie werden von den Grundstückseigentümern als Gegenleistung erhoben, wenn ihnen durch die Möglichkeit der...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 11.09.2015