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25.01.2021
Pressemitteilung
Malawi befreit ausgewählte Güter vom Einfuhrzoll
Die Zollbefreiung stellt eine Maßnahme zur Bekämpfung des Covid-19-Virus dar und gilt für Direktimporte als auch für Waren aus Zolllagern. Die Zoll- und Verbrauchssteuerverordnung enthält nun neue Zollverfahrenscodes (CPCs). Der CPC lautet für Direktimporte 4000.405 (C) und für Waren aus Zolllagern 4071.405 (C). Beide sehen eine Zollbefreiung auf die Einfuhr von Gütern zur Behandlung und Abwehr von Covid-19 vor. Zu diesen Gütern zählen zum Beispiel: Beatmungsgeräte,Sauerstoffkonzentratoren,pe...
Die Zollbefreiung stellt eine Maßnahme zur Bekämpfung des Covid-19-Virus dar und gilt für Direktimporte als auch für Waren aus Zolllagern. Die Zoll- und Verbrauchssteuerverordnung enthält nun neue Zollverfahrenscodes (CPCs). Der CPC lautet für Direktimporte 4000.405 (C) und für Waren aus Zolllagern 4071.405 (C). Beide sehen eine Zollbefreiung auf die Einfuhr von Gütern zur Behandlung und Abwehr von Covid-19 vor. Zu diesen Gütern zählen zum Beispiel: Beatmungsgeräte,Sauerstoffkonzentratoren,persönliche Schutzausrüstung (PSA),Händedesinfektionsmittel,Seife,Chemikalien zur Wasseraufbereitung.Die Finanzbehörde stellt eine Liste mit allen davon betroffenen Waren online zur Verfügung.Importeure dieser Güter müssen die Zollbefreiung beantragen. Quelle und mehr dazu:Malawi Revenue Authority, Mitteilung
Angaben ohne Gewähr. Stand: 25.01.2021