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21.03.2023
Beschluss (ABl.)
European Court of Justice 

Nicoventures Trading u.a./ Kommission

Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 2. Februar 2023 – Nicoventures Trading u. a./Kommission(Rechtssache T-706/22 R)(Vorläufiger Rechtsschutz – Öffentliche Gesundheit – Rücknahme bestimmter Ausnahmen in Bezug auf erhitzte Tabakerzeugnisse – Antrag auf einstwillige Anordnungen – Fehlende Dringlichkeit)Verfahrenssprache: Englisch Parteien Antragstellerinnen: Nicoventures Trading Ltd (London, Vereinigtes Königreich) und die 5 weiteren Antragstellerinnen, deren Namen im Anhang des Beschluss...
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 2. Februar 2023 – Nicoventures Trading u. a./Kommission(Rechtssache T-706/22 R)(Vorläufiger Rechtsschutz – Öffentliche Gesundheit – Rücknahme bestimmter Ausnahmen in Bezug auf erhitzte Tabakerzeugnisse – Antrag auf einstwillige Anordnungen – Fehlende Dringlichkeit)Verfahrenssprache: Englisch Parteien Antragstellerinnen: Nicoventures Trading Ltd (London, Vereinigtes Königreich) und die 5 weiteren Antragstellerinnen, deren Namen im Anhang des Beschlusses aufgeführt sind (vertreten durch Rechtsanwälte L. Van den Hende und M. Schonberg, Rechtsanwältin J. Penz-Evren und Rechtsanwalt P. Wytinck)Antragsgegnerin: Europäische Kommission (vertreten durch H. van Vliet, A. Becker und F. van Schaik als Bevollmächtigte)Gegenstand Mit ihrem Antrag nach den Art. 278 und 279 AEUV begehren die Antragstellerinnen zum einen im Wesentlichen die Aussetzung der Vollziehung der Delegierten Richtlinie (EU) 2022/2100 der Kommission vom 29. Juni 2022 zur Änderung der Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Rücknahme bestimmter Ausnahmen in Bezug auf erhitzte Tabakerzeugnisse (ABl. 2022, L 283, S. 4) und zum anderen den Erlass jeder sonstigen sachdienlichen einstweiligen Anordnung. Tenor Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.____________

Angaben ohne Gewähr. Stand: 21.03.2023