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17.09.2015
KlAnfr Dr. Reinhard Löffler CDU 17.08.2015 Drs 15/7315
Beweisverwertung nach rechtswidriger Vorratsdatenspeicherung
Landtag von Baden-Württemberg
15. Wahlperiode
Drucksache 15 / 7315
17. 08. 2015
1
Eingegangen: 17.08.2015/Ausgegeben: 16.09. 2015
K leine A n f r a g e
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist sie der Ansicht, dass die Fraktionen, die die Landesregierung tragen, Erkenntnisse aus einer von der Landesregierung zu verantwortenden („wahrscheinlich“) rechtswidrigen Vorratsdatenspeicherung als Beweismittel in einem von diesen Fraktionen beantragten Untersuchungsausschuss erheben und
verwerten können?
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Angaben ohne Gewähr. Stand: 17.09.2015
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