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17.09.2015
KlAnfr Dr. Reinhard Löffler CDU 17.08.2015 Drs 15/7315

Beweisverwertung nach rechtswidriger Vorratsdatenspeicherung

Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7315 17. 08. 2015 1 Eingegangen: 17.08.2015/Ausgegeben: 16.09. 2015 K leine A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Ist sie der Ansicht, dass die Fraktionen, die die Landesregierung tragen, Erkenntnisse aus einer von der Landesregierung zu verantwortenden („wahrscheinlich“) rechtswidrigen Vorratsdatenspeicherung als Beweismittel in einem von diesen Fraktionen beantragten Untersuchungsausschuss erheben und verwerten können? ...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 17.09.2015