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28.09.2015
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Valentin Lippmann Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 

Thema Präventive Maßnahmen gegen Teilnehmer rassistischer Demonstrationen

Sächsischer Landtag 6. WahlperiodeDRUCKSACHE 6/2548Kleine Anfragedes Abgeordneten Valentin Lippmann Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thema:Präventive Maßnahmen gegen Teilnehmer rassistischer DemonstrationenFragen an die Staatsregierung: 1. Wie viele Gefährderansprachen, Meldeauflagen, Platzverweise, Aufenthaltsverbote oder welche sonstigen Maßnahmen wurden durch welche sächsischen Behörden seit Anfang 2015 gegen Personen des rechten Spektrums oder sonstige Personen verfügt, um deren Teilnahme a...
Sächsischer Landtag 6. WahlperiodeDRUCKSACHE 6/2548Kleine Anfragedes Abgeordneten Valentin Lippmann Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thema:Präventive Maßnahmen gegen Teilnehmer rassistischer DemonstrationenFragen an die Staatsregierung: 1. Wie viele Gefährderansprachen, Meldeauflagen, Platzverweise, Aufenthaltsverbote oder welche sonstigen Maßnahmen wurden durch welche sächsischen Behörden seit Anfang 2015 gegen Personen des rechten Spektrums oder sonstige Personen verfügt, um deren Teilnahme an Protesten gegen Asylbewerberunterkünfte oder Demonstrationen gegen die Unterbringung von Flüchtlingen bzw. die Begehung jeweils welcher Straftaten zu verhindern? Auf welche Tatsachen stützte sich jeweils die Gefahrenprognose zur Rechtfertigung der jeweiligen Maßnahme? Inwiefern wurden im o.g. Zeitraum wo, wann und für welche Dauer von sächsischen Behörden Kontrollbereiche bzw. Kontrollstellen im Sinne des SächsPolG zur Kontrolle mutmaßlicher Teilnehmer an o.g. Demonstrationen eingerichtet? Inwiefern wurden im o.g. Zeitraum wo, wann, für welche Dauer und auf welcher Rechtsgrundlage von welchen sächsischen Behörden Aufenthaltsverbotszonen und/oder Platzverweiszonen für Demonstranten gegen Flüchtlingsunterkünfte eingerichtet? Wie, wann und durch welche Behörde wurde über die Aufenthaltsverbots- bzw. Platzverweiszonen informiert?2. 3.4.5.Dresden, den 27. August 2015Valentin Lippmann, MdL 1Eingegangen am: 27.08.2015 Ausgegeben am: 25.09.2015

Angaben ohne Gewähr. Stand: 28.09.2015