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15.01.2019
Pressemitteilung
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Thüringen 

Thüringen klagt gegen SuedLink Stromtrasse vor dem BundesverwaltungsgerichtKeller: „Wir sehen unsere Interessen nicht ausreichend berücksichtigt.“

Medieninformation Thüringen klagt gegen Sued Link Stromtrasse vor dem Bundesverwaltungsgericht Keller: „Wir sehen unsere Interessen nicht ausreichend berücksichtigt.“Thüringen, vertreten durch die zuständige Infrastrukturministerin Birgit Keller, hat heute (15. Januar) Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erhoben. Die Thüringer Landesregierung ist der Auffassung, dass die bisherige Befassung der Bundesnetzagentur mit dem Thüringer Trassenkorridorvorschlag nicht ausreich...
Medieninformation Thüringen klagt gegen Sued Link Stromtrasse vor dem Bundesverwaltungsgericht Keller: „Wir sehen unsere Interessen nicht ausreichend berücksichtigt.“Thüringen, vertreten durch die zuständige Infrastrukturministerin Birgit Keller, hat heute (15. Januar) Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erhoben. Die Thüringer Landesregierung ist der Auffassung, dass die bisherige Befassung der Bundesnetzagentur mit dem Thüringer Trassenkorridorvorschlag nicht ausreichend ist und damit letztlich die landesplanerischen Rechte Thüringens verletzt. „Die Planungen für die Stromtrasse mit einem Vorzugskorridor durch Thüringen entsprechen nicht den bundesgesetzlichen Vorgaben. Das Gebot der Geradlinigkeit, das sich der Bund selbst zum Maßstab gemacht hat, wird nicht ausreichend angewandt“, sagt die Thüringer Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft, Birgit Keller, zur Klageerhebung Thüringens. „Wir haben sogar eigene Planungen für einen geradlinigen Trassenkorridor in das Verfahren eingebracht. Diesen Vorschlag will die Bundesnetzagentur jedoch nicht in das weitere Verfahren einbeziehen. Gerade dagegen wehren wir uns. Eine ordentliche Planung kann nur dann gelingen, wenn auch unser Vorschlag ausreichend gewürdigt und einer vertieften Betrachtung unterzogen wird. Da die Bundesnetzagentur diese rechtlich und fachlich fundierten Argumente nicht berücksichtigt, bleibt uns keine Wahl, als die Angelegenheit vor Gericht zu klären“, erläuterte Keller das...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 15.01.2019