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Deutschland Bundesländer Schleswig-Holstein Landesministerien Umwelt und Energie
31.12.2018
Pressemitteilung
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Schleswig-Holstein 

Preise bei Fernwärmeversorgung in Schleswig-Holstein stabil: Landeskartellbehörde für Energie veröffentlicht Ergebnisbericht

Die Fernwärmepreise in Schleswig-Holstein sind in den letzten zwei Jahren weitgehend stabil geblieben. Zu diesem Ergebnis kommt der Ergebnisbericht der Landeskartellbehörde für Energie in der diesjährigen Untersuchung der Fernwärmepreise.© MIBKIEL. Die Fernwärmepreise in Schleswig-Holstein sind in den letzten zwei Jahren weitgehend stabil geblieben. Zu diesem Ergebnis kommt der heute (28. Dezember) veröffentlichte Ergebnisbericht der Landeskartellbehörde für Energie in der diesjährigen Unters...
Die Fernwärmepreise in Schleswig-Holstein sind in den letzten zwei Jahren weitgehend stabil geblieben. Zu diesem Ergebnis kommt der Ergebnisbericht der Landeskartellbehörde für Energie in der diesjährigen Untersuchung der Fernwärmepreise.© MIBKIEL. Die Fernwärmepreise in Schleswig-Holstein sind in den letzten zwei Jahren weitgehend stabil geblieben. Zu diesem Ergebnis kommt der heute (28. Dezember) veröffentlichte Ergebnisbericht der Landeskartellbehörde für Energie in der diesjährigen Untersuchung der Fernwärmepreise. Insgesamt 42 Versorgungsunternehmen mit insgesamt 204 Fernwärmenetzen wurden zu ihren Fernwärmepreisen (Stichtag: 1.Juli 2018) befragt. Hierbei zeigte sich, dass die Unterschiede in den letzten fünf Jahren abgenommen haben und die Preise enger um die durchschnittlichen Fernwärmepreise streuen. Gleichwohl ist die Bandbreite der Fernwärmepreise weiterhin hoch: Die niedrigsten Preise liegen bei rund 6 Cent pro Kilowattstunde. Die höchsten Preise sind mehr als doppelt so hoch.Prüfung durch LandeskartellbehördeDer Landeskartellbehörde für Energie sind auch in dieser Untersuchung Fernwärmenetze mit deutlich überdurchschnittlichen Fernwärmepreisen aufgefallen. Welche dieser Netze nun einer vertieften Untersuchung durch die Landeskartellbehörde unterzogen werden, wird nach eingehender Prüfung entschieden. Dabei wird auch zu klären sein, ob die wahrgenommenen Preisdifferenzen auf tatsächlichen Kostenunterschieden (z.B. bei der Wärmeproduktion) beruhen oder ob sie...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 31.12.2018