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20.06.2011
Kleine Anfrage
Biotopverbund - Stand der Umsetzung
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/1542
17. Wahlperiode 2011-06-14
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Marlies Fritzen (Bündnis 90/Die Grünen)
und
Antwort
der Landesregierung – Ministerin für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche
Räume
Biotopverbund - Stand der Umsetzung
Vorbemerkung:
Die Rahmenvorgaben für den landesweiten Biotopverbund sind durch §§ 20-30
des Bundesnaturschutzgesetzes vorgegeben. Die Umsetzung fällt jedoch in die
Zuständigkeit der Länder. Nach § 20 Absatz 1 BNatSchG ...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 20.06.2011