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20.06.2011
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Marlies Fritzen (Bündnis 90/Die Grünen) undAntwort der Landesregierung ­ Ministerin für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume 

Biotopverbund - Stand der Umsetzung

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/1542 17. Wahlperiode 2011-06-14 Kleine Anfrage der Abgeordneten Marlies Fritzen (Bündnis 90/Die Grünen) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Biotopverbund - Stand der Umsetzung Vorbemerkung: Die Rahmenvorgaben für den landesweiten Biotopverbund sind durch §§ 20-30 des Bundesnaturschutzgesetzes vorgegeben. Die Umsetzung fällt jedoch in die Zuständigkeit der Länder. Nach § 20 Absatz 1 BNatSchG ...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 20.06.2011