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21.06.2011
Beschluss
Keine Vermittlung in Arbeitsverhältnisse mit Dumpinglöhnen durch die Bundesagentur für Arbeit
Landtag von Sachsen-AnhaltDrucksache 6/120 10.06.2011Beschluss des LandtagesKeine Vermittlung in Arbeitsverhältnisse mit Dumpinglöhnen durch die Bundesagentur für Arbeit Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in der 5. Sitzung zu Drucksache 6/70 folgenden Beschluss gefasst: Der Landtag stellt fest, damit Sachsen-Anhalt zu einem wirtschaftlich starken Land mit attraktiven Rahmenbedingungen weiterentwickelt werden kann, ist eine Bekämpfung des Lohndumpings notwendig. 1. Die Landesregierung ist beau...
Landtag von Sachsen-AnhaltDrucksache 6/120 10.06.2011Beschluss des LandtagesKeine Vermittlung in Arbeitsverhältnisse mit Dumpinglöhnen durch die Bundesagentur für Arbeit Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in der 5. Sitzung zu Drucksache 6/70 folgenden Beschluss gefasst: Der Landtag stellt fest, damit Sachsen-Anhalt zu einem wirtschaftlich starken Land mit attraktiven Rahmenbedingungen weiterentwickelt werden kann, ist eine Bekämpfung des Lohndumpings notwendig. 1. Die Landesregierung ist beauftragt, sich auf Bundesebene im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, Rechtsklarheit im SGB III herzustellen, um zukünftig die Vermittlung in Arbeitsverhältnisse mit Dumpinglöhnen durch die Bundesagentur für Arbeit zu verhindern. Hierzu ist es notwendig, § 36 SGB III dahingehend zu ergänzen, dass zukünftig die Bundesagentur für Arbeit berechtigt ist, die Vermittlung von Arbeitsangeboten abzulehnen, wenn hierfür nicht der Tariflohn oder der ortsübliche Lohn gezahlt werden soll. 2. Die Landesregierung ist gebeten, über ihre Aktivitäten zeitnah in den Ausschüssen für Arbeit und Soziales und für Wissenschaft und Wirtschaft zu berichten.Detlef Gürth Präsident(Ausgegeben am 17.06.2011)
Angaben ohne Gewähr. Stand: 21.06.2011