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21.06.2011
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen und Wohnen
des Ausschusses für Bauen und Wohnen 

Wohnungsmarkt sozial gestalten (I): Kündigungsschutz bei Wohnungsumwandlungen verlängern und erweitern

Drucksache 16/ 427817.06.201116. Wahlperiodemehrheitlich mit SPD, GRÜNE und Linksfraktion gegen CDU und FDP an PlenDringliche Beschlussempfehlungdes Ausschusses für Bauen und Wohnen vom 15. Juni 2011 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die GrünenWohnungsmarkt sozial gestalten (I): Kündigungsschutz bei Wohnungsumwandlungen verlängern und erweiternDrucksache 16/3758Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen: Der Antrag ­ Drs 16/3758 ­ wird in folgender Fassung angenommen: Der Senat wird aufgefordert...
Drucksache 16/ 427817.06.201116. Wahlperiodemehrheitlich mit SPD, GRÜNE und Linksfraktion gegen CDU und FDP an PlenDringliche Beschlussempfehlungdes Ausschusses für Bauen und Wohnen vom 15. Juni 2011 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die GrünenWohnungsmarkt sozial gestalten (I): Kündigungsschutz bei Wohnungsumwandlungen verlängern und erweiternDrucksache 16/3758Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen: Der Antrag ­ Drs 16/3758 ­ wird in folgender Fassung angenommen: Der Senat wird aufgefordert, spätestens zum 01. September 2011 eine Verordnung gemäß § 577a Abs. 2 BGB über den verlängerten Kündigungsschutz bei Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung mit der Maßgabe einer Kündigungssperrfrist von sieben Jahren vor Eigenbedarfskündigung und Kündigung zum Zwecke angemessener wirtschaftlicher Verwertung unter Berücksichtigung aktueller und geeigneter Indikatoren für die dementsprechenden Bezirke in Berlin zu erlassen (Kündigungsschutzklausel-Verordnung). Die Verordnung soll eine Laufzeit von sieben Jahren haben. Eine erstmalige Evaluierung ist spätestens nach zwei Jahren vorzunehmen, die weitere Evaluierung jeweils im Abstand von zwei Jahren. Hierbei ist anhand der Indikatoren zu prüfen, ob unter Beachtung der wohnungspolitischen und -wirtschaftlichen Entwicklung gegebenenfalls weitere Stadtgebiete, insbesondere an die Innenstadt angrenzende Bezirke, in die Verordnung aufgenommen werden müssen und ob die Dauer der geltenden Kündigungssperrfrist und die Laufzeit der...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 21.06.2011