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22.06.2011
Entschließungsantrag der CDU-Fraktion
zum Gesetzentwurf der Landesregierung 

"Gesetz zur weiteren Flexibilisierung von landesrechtlichen Standards in den Kommunen"

Landtag Brandenburg5. WahlperiodeDrucksache 5/3431Entschließungsantragder CDU-Fraktion Zum Gesetzentwurf der Landesregierung ,,Gesetz zur weiteren Flexibilisierung von landesrechtlichen Standards in den Kommunen" (Ds 5/ 2904) Der Landtag möge beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, einen Ansprechpartner für potentielle Antragsteller nach dem Standarderprobungsgesetz bei der Staatskanzlei zu benennen, welcher Informations- und Beratungsleistungen im Vorfeld einer möglichen Antragst...
Landtag Brandenburg5. WahlperiodeDrucksache 5/3431Entschließungsantragder CDU-Fraktion Zum Gesetzentwurf der Landesregierung ,,Gesetz zur weiteren Flexibilisierung von landesrechtlichen Standards in den Kommunen" (Ds 5/ 2904) Der Landtag möge beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, einen Ansprechpartner für potentielle Antragsteller nach dem Standarderprobungsgesetz bei der Staatskanzlei zu benennen, welcher Informations- und Beratungsleistungen im Vorfeld einer möglichen Antragstellung anbietet. Der Ansprechpartner und dessen Kontaktdaten sollen in geeigneter Form öffentlich bekannt gemacht werden. Begründung: Zur Erprobung neuer Formen der Aufgabenerledigung oder des Aufgabenverzichts können Gemeinden, Ämter, Landkreise und Zweckverbände des Landes Brandenburg auf Antrag im Einzelfall von der Anwendung landesrechtlicher Standards befreit werden. Der Antrag ist an die jeweils fachlich zuständige oberste Landesbehörde (Genehmigungsbehörde) zu richten, die im Einvernehmen mit der Staatskanzlei binnen drei Monaten darüber entscheidet. Bisher gibt es im Vorfeld der Antragsstellung noch kein offizielles Beratungs- und Unterstützungsangebot der Landesregierung für potentielle Antragssteller. Dies wäre aber im Sinne einer möglichst intensiven Inanspruchnahme der eingeräumten Freiräume durchaus sinnvoll, damit formale und inhaltliche Grundfragen unbürokratisch, direkt und zeitnah geklärt werden können. Nur wenn die Beantragung zur Flexibilisierung von landesrechtlichen...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 22.06.2011