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23.06.2011
Mitteilung des Senats
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Notarversorgungswerk Hamburg
1
I.
Durch das Gesetz über das Notarversorgungswerk Hamburg vom 19. März 1991 (HmbGVBl. S. 77), geändert am
11. Juli 2007 (HmbGVBl. S. 236, 237), wurde das Notarversorgungswerk als nicht rechtsfähiges Sondervermögen der Hamburgischen Notarkammer errichtet. Mitglieder des Versorgungswerks sind die zur hauptberuflichen Antsausübung als
Notar bestellten Mitglieder der Hamburgischen Notarkammer
und die im Dienstverhältnis der Freien und Hansestadt Hamburg stehenden Notarassessoren. Die wichtigste...
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Angaben ohne Gewähr. Stand: 23.06.2011
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