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23.06.2011
Mitteilung des Senats
an die Bürgerschaft 

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Notarversorgungswerk Hamburg

1 I. Durch das Gesetz über das Notarversorgungswerk Hamburg vom 19. März 1991 (HmbGVBl. S. 77), geändert am 11. Juli 2007 (HmbGVBl. S. 236, 237), wurde das Notarversorgungswerk als nicht rechtsfähiges Sondervermögen der Hamburgischen Notarkammer errichtet. Mitglieder des Versorgungswerks sind die zur hauptberuflichen Antsausübung als Notar bestellten Mitglieder der Hamburgischen Notarkammer und die im Dienstverhältnis der Freien und Hansestadt Hamburg stehenden Notarassessoren. Die wichtigste...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 23.06.2011