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24.06.2011
Dringliche Beschlussempfehlung
des Ausschusses für Integration, Arbeit, Berufliche Bildung und Soziales vom 16. Juni 2011 zur Vorlage - zur Beschlussfassung - 

Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes, des Kindertagesförderungsgesetzes und weiterer GesetzeDrucksache

Drucksache 16/430423.06.201116. Wahlperiodeeinstimmig ­ mit SPD, Linksfraktion, CDU und FDP bei Enthaltung Grüne an Haupt nachrichtlich: BildJugFamDringliche Beschlussempfehlungdes Ausschusses für Integration, Arbeit, Berufliche Bildung und Soziales vom 16. Juni 2011 zur Vorlage - zur Beschlussfassung -Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes, des Kindertagesförderungsgesetzes und weiterer GesetzeDrucksache 16/4093Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen: Die Vorlage - zur Beschlussfassung - Drs 1...
Drucksache 16/430423.06.201116. Wahlperiodeeinstimmig ­ mit SPD, Linksfraktion, CDU und FDP bei Enthaltung Grüne an Haupt nachrichtlich: BildJugFamDringliche Beschlussempfehlungdes Ausschusses für Integration, Arbeit, Berufliche Bildung und Soziales vom 16. Juni 2011 zur Vorlage - zur Beschlussfassung -Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes, des Kindertagesförderungsgesetzes und weiterer GesetzeDrucksache 16/4093Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen: Die Vorlage - zur Beschlussfassung - Drs 16/4093 - wird mit folgenden Änderungen angenommen: 1. Artikel I wird wie folgt gefasst: ,,Artikel I Änderung des Schulgesetzes Das Schulgesetz vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), das zuletzt durch Artikel XIII des Gesetzes vom 15. Dezember 2010 (GVBl. S. 560) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 5 Absatz 1 werden nach den Wörtern ,,mit den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe" ein Komma und die Wörter ,,mit Anbietern von ergänzender Lernförderung nach § 28 Absatz 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, § 34 Absatz 5 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und § 6b des Bundeskindergeldgesetzes" eingefügt." 2. § 64 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 5 wird folgender Absatz 6 eingefügt: ,,(6) Die in Absatz 1 genannten Stellen dürfen personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern, ihren Erziehungsberechtigten, Lehrkräften und sonstigen schulischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verarbeiten, soweit dies für dieDie Drucksachen des Abgeordnetenhauses können...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 24.06.2011