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24.06.2011
Mitteilungder Landesregierung
Denkschrift 2010 des Rechnungshofs zur Haushaltsund Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg Beitrag Nr. 22: Baukosten der Kinderkliniken Heidelberg und Leipzig im Vergleich
Landtag von Baden-Württemberg15. WahlperiodeDrucksache 15 / 92 15. 06. 2011Mitteilungder LandesregierungBericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2010 des Rechnungshofs zur Haushaltsund Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg Beitrag Nr. 22: Baukosten der Kinderkliniken Heidelberg und Leipzig im VergleichLandtagsbeschluss Der Landtag hat am 25. November 2010 folgenden Beschluss gefasst (Drucksache 14/7022 Abschnitt II): Die Landesregierung zu ers...
Landtag von Baden-Württemberg15. WahlperiodeDrucksache 15 / 92 15. 06. 2011Mitteilungder LandesregierungBericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2010 des Rechnungshofs zur Haushaltsund Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg Beitrag Nr. 22: Baukosten der Kinderkliniken Heidelberg und Leipzig im VergleichLandtagsbeschluss Der Landtag hat am 25. November 2010 folgenden Beschluss gefasst (Drucksache 14/7022 Abschnitt II): Die Landesregierung zu ersuchen, 1. von der vergleichenden Betrachtung des Rechnungshofs Kenntnis zu nehmen; 2. die ,,Richtlinien für die Baukostenplanung" der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung grundsätzlich zu überprüfen und im Hinblick auf eine Aktualisierung der Datengrundlagen weiterzuentwickeln; 3. dem Landtag über das Veranlasste bis 30. Juni 2011 zu berichten.Bericht Mit Schreiben vom 10. Juni 2011 Nr. I 0451.1 berichtet das Staatsministerium wie folgt: Die ,,Richtlinien für die Baukostenplanung" (RBK) sind ein wichtiges Instrument der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung, um bereits in einem frühen Planungsstadium zuverlässige Aussagen zu Baukosten machen zu können. Das Kostenplanungsinstrument hat sich seit Jahrzehnten bewährt. Es ist ein Garant für nachhaltige und wirtschaftliche Lösungen im Staatlichen Hochbau. Der Landesrechnungshof hat nach einer Untersuchung im Jahr 1999 bestätigt, dass mit dem Einsatz dieser Verfahren jährlich bis zu 60 Mio. Euro an Haushaltsmitteln eingespart...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 24.06.2011